Der Datenschutz bleibt ein wichtiges Thema für Unternehmen, insbesondere angesichts des neuen Datenschutzgesetzes (DSG), das per 1. September 2023 in der Schweiz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz hat von den meisten Unternehmen erfordert, ihre Datenschutzmassnahmen zu aktualisieren und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Viele Unternehmen haben zwar Massnahmen ergriffen, wie z. B. aktualisierte Datenschutzerklärungen auf den Websites und die Erarbeitung von Verträgen mit Dienstleistern. Oft blieb dabei die Überprüfung und nötigenfalls Aktualisierung der Abläufe und Richtlinien im Unternehmen auf der Strecke. Diese Lücke kann die Unternehmen erheblichen Risiken aussetzen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes, werfen wir einen Blick in diesen Themenbereich und darauf, wie diese Risiken minimiert werden können.
Datenschutzverletzungen können verheerende Auswirkungen auf den Ruf, aber auch auf die Finanzen eines Unternehmens haben. Der Fokus lag in den letzten Monaten hierbei stark auf den Rahmenbedingungen. So mussten umfassende Informationspflichten eingehalten werden und mit Subdienstleistern mussten Verträge abgeschlossen werden. Diese Tätigkeiten haben viele Ressourcen absorbiert, so dass wenig Zeit für eine umfassende Überprüfung und Aktualisierung von Abläufen und Prozessen im Unternehmen blieb. Die umfassendsten Datenschutzerklärungen helfen nicht, wenn beispielsweise nach wie vor vertrauliche Daten über unverschlüsselte Emails verschickt werden. Der Schutz der Daten von Kunden, Mitarbeitenden und Partnern ist aber für die Reputation eines Unternehmens kein Thema, das vernachlässigt werden darf.
Die modernen Datenschutzgesetze (DSG in der Schweiz, DSGVO in Europa) umreissen die Notwendigkeit des Datenschutzes in groben Zügen und setzen Grundsätze fest. Die Gesetze geben aber in der Regel keine konkreten Hinweise auf die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, dank deren Umsetzung der Datenschutz sichergestellt werden kann. In solchen Situationen ist der Rat von Experten von unschätzbarem Wert, insbesondere wenn in-house das notwendige Knowhow oder die entsprechenden Kapazitäten nicht vorhanden sind.
Dominic Müller ist bei Fidinam für die Geschäftsentwicklung des Treuhandgeschäftes in der Deutschschweiz verantwortlich. Er verfügt über einen Master of Law von der Universität Bern und hat in seiner Karriere auf Beratung und Outsourcing im Personalwesen fokussiert. Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Müller bei Fidinam liegen in der Beratung in Personalfragen inkl. Datenschutz, dem Outsourcing von Buchhaltungen mit Fokus auf die Lohnbuchhaltung, wobei er auch das Interimmanagement verantwortet. Herr Müller ist ein erfahrener Problemlöser für Personalabteilungen auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.
Dank unserer mehr als 60-jährigen Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Kunden kann unser Team von qualifizierten Experten Einzelpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen oder multinationale Konzerne mit speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungen unterstützen.
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