Wir legen grossen Wert auf die Erstellung und Verwaltung von Trusts, mit Vertraulichkeit, Professionalität und einer langfristigen Perspektive. Unsere enge Beziehung zu Treugebern, Protektoren und Begünstigten ist für uns von grösster Bedeutung, ebenso wie die Möglichkeit für unsere Kunden, auf unser umfangreiches Netzwerk von Privatbankiers, Vermögens- und Investmentmanagern, professionellen Beratern und Dienstleistungsunternehmen auf der ganzen Welt zuzugreifen.
In der Schweiz sind wir Volltreuhänder von Trusts in Genf.
Im asiatischen Raum gibt es hingegen Trusts in Neuseeland und Hongkong, bei denen wir seit 2007 bzw. 2018 Treuhänder sind. Als Common-Law-Länder stellen sowohl Neuseeland als auch Hongkong starke, verlässliche und seriöse Jurisdiktionen für Trusts dar. Die Treuhandgesellschaften Fidinam New Zealand und Fidinam Hong Kong gehören zur Fidinam-Gruppe.
Jahr der Gründung der Fidinam-Gruppe
Herkunftsländer unserer Settlors
In Neuseeland und Hongkong eingerichtete Trusts
Trusts können bei richtiger Planung und Gestaltung legitimerweise erhebliche Einsparungen bei der Einkommens-, Kapitalertrags-, Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer erzielen.
Vermögenswerte können legitimerweise in einen Trust eingebracht werden, um ungünstige Auswirkungen einer Schenkung oder Erbschaft (z. B. Steuern, Beschränkungen) zu vermeiden, die durch eine ablehnende Gesetzgebung auferlegt werden könnten, wenn der Trust nicht existieren würde.
Trusts können dabei helfen, die Vertraulichkeit über die Verwaltung, Zuteilung und Verteilung bestimmter Vermögenswerte, aus denen der Trust besteht, zu wahren.
Vermögenswerte können treuhänderisch angelegt werden, um sie, soweit rechtlich möglich, vor internen und externen Bedrohungen wie finanziellen Notlagen, Konkurs, Scheidung, Rechtsstreitigkeiten, Streit oder Beschlagnahmung durch eine ausländische Regierung zu schützen.
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